Ratgeber · Stand Oktober 2026

Fachkundeprüfung Omnibus: So werden Sie Omnibusunternehmer

Wer Fahrgäste mit Bussen befördert – im Linien- oder im Gelegenheitsverkehr –, braucht eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Voraussetzung ist unter anderem die fachliche Eignung, die Sie mit der Fachkundeprüfung bei der IHK nachweisen. Hier finden Sie Ablauf, Punkte, Kosten und die Schritte zum eigenen Busunternehmen.

Wer braucht die Fachkundeprüfung?

Wer Personen entgeltlich oder geschäftsmäßig mit Kraftomnibussen befördert – also mit Fahrzeugen für mehr als neun Personen einschließlich Fahrer –, braucht eine Genehmigung nach dem PBefG. Das gilt für den Linienverkehr ebenso wie für den Gelegenheitsverkehr, etwa Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen und Mietomnibusse. Genehmigungen werden für höchstens zehn Jahre erteilt.

Die Genehmigung gibt es nur, wenn das Unternehmen die Voraussetzungen der EU-Verordnung 1071/2009 erfüllt – dazu gehört ein Verkehrsleiter mit Fachkundenachweis. Auch Nachunternehmer, die im Auftrag Busfahrten durchführen, brauchen grundsätzlich eine eigene Genehmigung.

Die Fachkunde für Taxi und Mietwagen reicht für Busse nicht. Für den Omnibusverkehr legen Sie die eigene Prüfung „Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr“ ab.

Verkehrsleiter im Omnibusverkehr

Jedes Busunternehmen benennt mindestens einen Verkehrsleiter: eine Person, die die Verkehrstätigkeiten tatsächlich und dauerhaft leitet und zuverlässig sowie fachlich geeignet ist – bei einem Einzelunternehmen oft der Inhaber selbst.

Interner VerkehrsleiterExterner Verkehrsleiter
Wer?Inhaber, Geschäftsführer, Angestellter oder Gesellschafter mit echter Beziehung zum UnternehmenPer Vertrag beauftragt – nur, wenn im Unternehmen niemand die Fachkunde hat
GrenzeKeine Höchstzahl an FahrzeugenHöchstens 4 Unternehmen mit zusammen höchstens 50 Fahrzeugen (EU-Verordnung)

Voraussetzungen für die Genehmigung

  1. Niederlassung: eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung mit Betriebssitz im Inland.
  2. Zuverlässigkeit von Unternehmer und Verkehrsleiter.
  3. Finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenkapital und Reserven von 9.000 € für das erste und 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug; statt Eigenkapital ist z. B. auch eine Bankbürgschaft möglich.
  4. Fachliche Eignung: die bestandene Fachkundeprüfung bei der IHK.

Ablauf der Prüfung: Teile, Punkte, Bestehen

Aufbau, Dauer und Bestehensregeln entsprechen der Prüfung im Güterkraftverkehr (§ 4 PBZugV, Punkte nach der Muster-Prüfungsordnung der IHKs):

TeilInhaltDauerPunkte
Teil 1 (schriftlich)Multiple-Choice-Fragen und Fragen mit direkter Antwortmind. 2 Stunden120
Teil 2 (schriftlich)Übungen und Fallstudien, u. a. Kalkulationsaufgabenmind. 2 Stunden105
Mündliche Prüfungnur wenn nötig (siehe unten)–75

Wann ist die Prüfung bestanden?

  • Insgesamt mindestens 180 von 300 Punkten (60 %).
  • In jedem Teil mindestens 50 %: 60 Punkte in Teil 1, 52,5 in Teil 2 und gegebenenfalls 37,5 in der mündlichen Prüfung.
  • Mit 180 Punkten schon im schriftlichen Teil (und beiden Teilen über 50 %) entfällt die mündliche Prüfung.
  • Liegt ein schriftlicher Teil unter 50 %, ist die Prüfung nicht bestanden.

Erlaubt ist nur ein netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner – keine Gesetzestexte.

Prüfungsinhalte im Personenverkehr

Grundlage ist Anhang I der EU-Verordnung 1071/2009. Die IHKs gliedern den Stoff für den Omnibusverkehr in fünf Sachgebiete:

SachgebietAnteilBeispiele
Recht25 %Personenbeförderungsrecht, Gewerbe- und Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht mit Lenk- und Ruhezeiten, Sozialversicherung, Bürgerliches Recht mit Beförderungsbedingungen, Handels- und Steuerrecht
Kaufmännische und finanzielle Führung35 %Finanzierung, Kostenrechnung, Beförderungspreise, Buchführung, Versicherungen, Betriebsführung, Marketing
Technische Normen und technischer Betrieb15 %Zulassung, Instandhaltung und Untersuchung, Gewichte und Abmessungen, Telematik, Lärm und Abgase
Straßenverkehrssicherheit15 %Unfallverhütung, Verkehrssicherheit
Grenzüberschreitender Personenverkehr10 %Grundzüge der Bestimmungen, Verkehrsregeln der Nachbarstaaten, Straßengeografie

Anmeldung, Kosten und Termine

  • Zuständig ist die IHK für Ihren Wohnsitz. Einige Länder bündeln die Omnibus-Prüfung – in Baden-Württemberg etwa die IHK Region Stuttgart, in Schleswig-Holstein die IHK zu Kiel.
  • Voraussetzungen: keine. Eine Kurspflicht gibt es nicht.
  • Gebühr: je nach IHK rund 160 bis 320 Euro (Stichprobe Oktober 2026).
  • Termine: bei Bedarf mindestens einmal im Vierteljahr – manche IHKs prüfen fast monatlich, andere nur wenige Male im Jahr.
  • Wiederholung: möglich. Geprüft wird auf Deutsch.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung der fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr. Sie hat kein Ablaufdatum und gilt in der gesamten EU. Ohne Prüfung geht es nur in Altfällen: mit einem gleichwertigen Abschluss, dessen Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen hat, oder nach zehn Jahren ununterbrochener Leitung eines Personenverkehrsunternehmens vor dem 4. Dezember 2009.

Busunternehmen gründen: die Schritte

  1. Fachkundeprüfung ablegen – oder einen Verkehrsleiter mit Fachkundenachweis einstellen bzw. beauftragen.
  2. Finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen (9.000 € für den ersten, 5.000 € für jeden weiteren Bus).
  3. Unterlagen zur Zuverlässigkeit von Unternehmer und Verkehrsleiter zusammenstellen.
  4. Niederlassung mit Betriebssitz einrichten.
  5. Genehmigung beantragen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde – für Linienverkehr oder Gelegenheitsverkehr.

Welche Unterlagen Ihre Behörde im Einzelnen verlangt, erfahren Sie dort oder bei Ihrer IHK.

So bereiten Sie sich vor

Vorgeschrieben ist kein Kurs – entscheidend ist, dass Sie Fragen, Fallstudien und Kalkulationen unter Zeitdruck sicher lösen. Die quickz Academy bereitet Sie mit dem Komplettpaket aus Videokurs (39 Lernvideos, über 3,5 Stunden), E-Book und Lern-App mit 290 Prüfungsfragen, 9 Trainingsmodi und Prüfungssimulator vor.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen von jeweils mindestens zwei Stunden. Eine ergänzende mündliche Prüfung gibt es nur, wenn Sie schriftlich beide Teile mit mindestens 50 Prozent bestanden, aber zusammen noch keine 180 Punkte erreicht haben.

Mit mindestens 180 von 300 Punkten (60 Prozent) – und in jedem Prüfungsteil mit mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte.

Die Gebühr legt jede IHK selbst fest. In einer Stichprobe vom Oktober 2026 lag sie zwischen rund 160 und 320 Euro.

Nein. Für den Verkehr mit Kraftomnibussen ist eine eigene Fachkundeprüfung nötig; die Bescheinigung für Taxi und Mietwagen gilt nur für diesen Bereich.

Nein. Personenverkehr und Güterkraftverkehr sind getrennte Prüfungen mit getrennten Bescheinigungen.

Nur ein netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner. Gesetzestexte oder eigene Unterlagen sind nicht erlaubt.

Nein. Die Bescheinigung der fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr hat kein Ablaufdatum und wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt.

Nein. Für die Fachkundeprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen und keine gesetzliche Schulungspflicht.

Quellen (abgerufen am 22.10.2026)

Alle Angaben ohne Gewähr. Gebühren, Termine und Anmeldefristen legt jede IHK selbst fest – maßgeblich ist die Auskunft der für Sie zuständigen IHK.