Wer braucht die Fachkundeprüfung?
Wer Personen entgeltlich oder geschäftsmäßig mit Kraftomnibussen befördert – also mit Fahrzeugen für mehr als neun Personen einschließlich Fahrer –, braucht eine Genehmigung nach dem PBefG. Das gilt für den Linienverkehr ebenso wie für den Gelegenheitsverkehr, etwa Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen und Mietomnibusse. Genehmigungen werden für höchstens zehn Jahre erteilt.
Die Genehmigung gibt es nur, wenn das Unternehmen die Voraussetzungen der EU-Verordnung 1071/2009 erfüllt – dazu gehört ein Verkehrsleiter mit Fachkundenachweis. Auch Nachunternehmer, die im Auftrag Busfahrten durchführen, brauchen grundsätzlich eine eigene Genehmigung.
Verkehrsleiter im Omnibusverkehr
Jedes Busunternehmen benennt mindestens einen Verkehrsleiter: eine Person, die die Verkehrstätigkeiten tatsächlich und dauerhaft leitet und zuverlässig sowie fachlich geeignet ist – bei einem Einzelunternehmen oft der Inhaber selbst.
| Interner Verkehrsleiter | Externer Verkehrsleiter | |
|---|---|---|
| Wer? | Inhaber, Geschäftsführer, Angestellter oder Gesellschafter mit echter Beziehung zum Unternehmen | Per Vertrag beauftragt – nur, wenn im Unternehmen niemand die Fachkunde hat |
| Grenze | Keine Höchstzahl an Fahrzeugen | Höchstens 4 Unternehmen mit zusammen höchstens 50 Fahrzeugen (EU-Verordnung) |
Voraussetzungen für die Genehmigung
- Niederlassung: eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung mit Betriebssitz im Inland.
- Zuverlässigkeit von Unternehmer und Verkehrsleiter.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenkapital und Reserven von 9.000 € für das erste und 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug; statt Eigenkapital ist z. B. auch eine Bankbürgschaft möglich.
- Fachliche Eignung: die bestandene Fachkundeprüfung bei der IHK.
Ablauf der Prüfung: Teile, Punkte, Bestehen
Aufbau, Dauer und Bestehensregeln entsprechen der Prüfung im Güterkraftverkehr (§ 4 PBZugV, Punkte nach der Muster-Prüfungsordnung der IHKs):
| Teil | Inhalt | Dauer | Punkte |
|---|---|---|---|
| Teil 1 (schriftlich) | Multiple-Choice-Fragen und Fragen mit direkter Antwort | mind. 2 Stunden | 120 |
| Teil 2 (schriftlich) | Übungen und Fallstudien, u. a. Kalkulationsaufgaben | mind. 2 Stunden | 105 |
| Mündliche Prüfung | nur wenn nötig (siehe unten) | – | 75 |
Wann ist die Prüfung bestanden?
- Insgesamt mindestens 180 von 300 Punkten (60 %).
- In jedem Teil mindestens 50 %: 60 Punkte in Teil 1, 52,5 in Teil 2 und gegebenenfalls 37,5 in der mündlichen Prüfung.
- Mit 180 Punkten schon im schriftlichen Teil (und beiden Teilen über 50 %) entfällt die mündliche Prüfung.
- Liegt ein schriftlicher Teil unter 50 %, ist die Prüfung nicht bestanden.
Erlaubt ist nur ein netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner – keine Gesetzestexte.
Prüfungsinhalte im Personenverkehr
Grundlage ist Anhang I der EU-Verordnung 1071/2009. Die IHKs gliedern den Stoff für den Omnibusverkehr in fünf Sachgebiete:
| Sachgebiet | Anteil | Beispiele |
|---|---|---|
| Recht | 25 % | Personenbeförderungsrecht, Gewerbe- und Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht mit Lenk- und Ruhezeiten, Sozialversicherung, Bürgerliches Recht mit Beförderungsbedingungen, Handels- und Steuerrecht |
| Kaufmännische und finanzielle Führung | 35 % | Finanzierung, Kostenrechnung, Beförderungspreise, Buchführung, Versicherungen, Betriebsführung, Marketing |
| Technische Normen und technischer Betrieb | 15 % | Zulassung, Instandhaltung und Untersuchung, Gewichte und Abmessungen, Telematik, Lärm und Abgase |
| Straßenverkehrssicherheit | 15 % | Unfallverhütung, Verkehrssicherheit |
| Grenzüberschreitender Personenverkehr | 10 % | Grundzüge der Bestimmungen, Verkehrsregeln der Nachbarstaaten, Straßengeografie |
Anmeldung, Kosten und Termine
- Zuständig ist die IHK für Ihren Wohnsitz. Einige Länder bündeln die Omnibus-Prüfung – in Baden-Württemberg etwa die IHK Region Stuttgart, in Schleswig-Holstein die IHK zu Kiel.
- Voraussetzungen: keine. Eine Kurspflicht gibt es nicht.
- Gebühr: je nach IHK rund 160 bis 320 Euro (Stichprobe Oktober 2026).
- Termine: bei Bedarf mindestens einmal im Vierteljahr – manche IHKs prüfen fast monatlich, andere nur wenige Male im Jahr.
- Wiederholung: möglich. Geprüft wird auf Deutsch.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung der fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr. Sie hat kein Ablaufdatum und gilt in der gesamten EU. Ohne Prüfung geht es nur in Altfällen: mit einem gleichwertigen Abschluss, dessen Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen hat, oder nach zehn Jahren ununterbrochener Leitung eines Personenverkehrsunternehmens vor dem 4. Dezember 2009.
Busunternehmen gründen: die Schritte
- Fachkundeprüfung ablegen – oder einen Verkehrsleiter mit Fachkundenachweis einstellen bzw. beauftragen.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen (9.000 € für den ersten, 5.000 € für jeden weiteren Bus).
- Unterlagen zur Zuverlässigkeit von Unternehmer und Verkehrsleiter zusammenstellen.
- Niederlassung mit Betriebssitz einrichten.
- Genehmigung beantragen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde – für Linienverkehr oder Gelegenheitsverkehr.
Welche Unterlagen Ihre Behörde im Einzelnen verlangt, erfahren Sie dort oder bei Ihrer IHK.
So bereiten Sie sich vor
Vorgeschrieben ist kein Kurs – entscheidend ist, dass Sie Fragen, Fallstudien und Kalkulationen unter Zeitdruck sicher lösen. Die quickz Academy bereitet Sie mit dem Komplettpaket aus Videokurs (39 Lernvideos, über 3,5 Stunden), E-Book und Lern-App mit 290 Prüfungsfragen, 9 Trainingsmodi und Prüfungssimulator vor.
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